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Travelplanet GmbH Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB) Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH gültig für Buchungseingang ab 01.01.2024 travelplanet.de ist die offizielle Webseite der Travelplanet GmbH.
Durch die Online-Buchung von Ihnen gewünschten Leistungen über Travelplanet.de kommt der Vertrag zwischen Ihnen und Travelplanet GmbH (nachstehend Veranstalter oder Reiseveranstalter genannt) zu Stande. Die Buchung von Reiseleistungen der Travelplanet GmbH für stopoverall.com Produkte erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen:
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. 1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder InternetFormular vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. 1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner. 1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 % und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist in voller Höhe sofort fällig. 2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen. 2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen. 2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen. 2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden Entgelte hin. 2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per Rechnung/Überweisung gezahlt werden. 2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 € pro Buchung. 2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. 2a. Mahnung bei Zahlungsverzug Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe von EUR 2,50 € pro erforderliche Mahnung in Rechnung stellen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung, insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung. 3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten). Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung. 3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen miteinschließen können. 3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€ pro Person und Woche. 3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. 3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen. 3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung (Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist insbesondere ausfolgenden t Gründen zulässig: Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse; Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist. 4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate, behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig. 4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben. 4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. 5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber, wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“- Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen: - Flugpauschalreisen bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises - Nur-Flugbuchung Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der Fluggesellschaft ausmacht. - Nur-Hotelbuchung Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens 90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben. 5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. 5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht. 5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von € 30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen. 5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben. 5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist . 7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§ 651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung. 7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner EMail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten EMail-Account. 8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen. 8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise. 9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. 3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die Aufnahme kann dort verweigert werden. 4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens wie folgt zu informieren: „Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden Flüge tätig wird. In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“ 11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen ergeben können. 11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5 DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer) gerechtfertigt ist. Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben. 15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen. 15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters: Travelplanet GmbH Kruppstr. 28a DE 47055 Duisburg Tel.: 01729979955 E-Mail: info@travelplanet.de Internet: https://travelplanet.de Amtsgericht Duisburg Handelsregisternummer: 33570 Geschäftsführer: Ilhan Karatas Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538 Steuernummer: 109/5963/1590 15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
Stand/gültig ab: 01.01.2024